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Seit der Herstellung unserer alkoholfreien BLEIFREI-Biersorten treten Kunden, Geschäftspartner und Interessierte immer wieder mit dieser Frage an uns heran.

Dazu gibt es eine klare Antwort: Nein!
Der Bezeichnung alkoholfrei liegen gesetzliche Vorgaben* zugrunde:

Als alkoholfrei werden Getränke und Speisen bezeichnet, die keinen Alkohol enthalten, sowie
Getränke, deren Alkoholgehalt als gering angesehen wird. Als alkoholfrei dürfen nach deutschem, österreichischem und Schweizer Lebensmittelrecht Getränke bezeichnet werden, die maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten.

Die Bezeichnung „ohne Alkohol“ darf ein Lebensmittel nur tragen, wenn der Alkoholgehalt 0,0 % beträgt, für Weine beispielsweise ist dies technologisch bedingt nie der Fall.

Auch alltägliche Nahrungsmittel wie Fruchtsäfte, Bananen, Sauerkraut etc. haben einen Alkoholgehalt bis 0,7% vol.; sogar der menschliche Körper selbst produziert Alkohol in geringen Maßen. Deshalb führt die Zufuhr von geringfügiger Mengen Alkohol durch Getränke oder Lebensmittel zu keiner wesentlichen Erhöhung des Alkoholspiegels – der aufgenommene Alkohol wird meist ohne Verstoffwechselung wieder ausgeschieden.

Wir hoffen, dass unsere Informationen für Sie hilfreich sind und Licht ins Dunkel der Begriffsbezeichnung „Alkoholfrei“ bringen!

*EU-Verordnung Nr. 1169/2011, Lebensmittel-Informationsverordnung